Shalom Euch,
wie ihr euch denken könnt, beginnt die Zeit der Weihnachtsfeiern. Damit wir uns in diesen Zusammenhängen sicher bewegen können, heute ein paar Regeln und kein Tube.
Ja, meine Lieben, soviel Anstand muss sein.
Ihr werdet mir noch danken...
Regeln für die Weihnachtsfeier
1. Wenn möglich sollten die MitarbeiterInnen den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten Zustand von KollegInnen herein getragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2. Es wird nicht gern gesehen, wenn sich MitarbeiterInnen mit ihrem Stuhl direkt an daskalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung *Sonst frisst mir der Kollege, die Kollegin die ganzen Melonenschiffchen weg* kann nicht akzeptiert werden.
3. Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde *nicht* direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der genossenen
Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis *Alkohol desinfiziert* beseitigt nicht bei allen
Mitarbeitenden das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4. Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Ha-
gebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen
Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinne-
rung, was passierte als Kollege Müller sich nach dem dritten Glas eine Zigarette
anzündete.
5. Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von einer
gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die dafür vorge-
sehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwar-
teten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6. Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben.
7. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin meint, es bestände ein
ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der
Geburt ihrer Tochter im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.
Mit freundlichen Grüssen
Die Amtsleitung
Witzig:0)
AntwortenLöschenDanke für die Hinweise...morgen ist Weihnachtsfeier vom Amt :-)
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